Pflicht: Medizinische Maske
Fahrgäste im öffentlichen Personennahverkehr müssen in Niedersachsen ab Montag, 25.01.2021, eine medizinische Maske tragen. Ausgenommen von der Regelung medizinische Masken zu tragen sind Kinder zwischen dem 6. und dem 15. Geburtstag. Für diese Personengruppe reicht eine Mund-Nasen-Bedeckung. Ausgenommen von der Regelung medizinische Masken oder Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen sind Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres, sowie Personen, deren Erkrankung das Tragen einer Maske nicht möglich macht.
Die Masken müssen gemäß Nds. Verordnung bereits in den Stationen und an Haltestellen getragen werden.
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